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Außerordentliche / fristlose Kündigung erhalten?

Was ist zu tun?

Nachfolgend finden Sie Informationen zu den Fragen, unter welchen Voraussetzungen eine außerordentliche/fristlose Kündigung ausgesprochen werden kann und wie Sie sich als Arbeitnehmer bei Erhalt einer solchen Kündigung am Besten verhalten.

Eine außerordentliche Kündigung ist eine Kündigung aus einem besonderen Grund. Häufigster Fall der außerordentlichen Kündigung ist die fristlose Kündigung aus wichtigem Grund gemäß § 626 BGB aufgrund eines gravierenden Pflichtenverstoßes des Arbeitnehmers.

Eine außerordentliche Kündigung muss aber nicht immer eine fristlose Kündigung sein. Soweit ein Arbeitnehmer arbeitsvertraglich oder tarifvertraglich ordentlich nicht kündbar ist, kann beispielsweise bei einer Betriebsstilllegung außerordentlich mit einer „Auslauffrist“ gekündigt werden, die üblicherweise der ordentlichen Kündigungsfrist entspricht.

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Was zu beachten ist